Wir über uns
 

Rechtsanwältin Annette Reber
     Fachanwältin für Familienrecht
 

Rechtsanwältin Reber ist seit dem Jahre 1999 in unserer Kanzlei tätig. Sie berät und vertritt Sie in allen Rechtsgebieten. Im Jahre 2003 hat sie die weitere Qualifikation als Fachanwältin für Familienrecht erworben. Aufgrund ihrer Spezialisierung verfügt Rechtsanwältin Reber über eine umfassende und vielschichtige Erfahrung im Familienrecht, die unseren Mandanten zugute kommt.

 
 

Tätigkeitsschwerpunkte:

Familienrecht
(Eherecht, Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht; Umgangs- und Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht der nicht ehelichen Lebensgemeinschaft) 

 

Erbrecht
(Pflichtanteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen, Testamentsgestaltung und -vollstreckung)

 

Arbeitsrecht:
(Kündigungsschutz, Abfindungen, Lohnzahlungen, Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung)

 

Allg. Zivilrecht
(Vertragsrecht, Schuldrecht, Mängelgewährleistungsrecht, Schadensersatzrecht, Reiserecht, Forderungseintreibung)

 

Mietrecht
(Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Beratung und Vertretung im Zusammenhang mit Kündigungen, Mieterhöhung, Nebenkosten)

 

Baurecht
(Gewährleistung, Minderung, Durchsetzung von Vergütungsansprüchen, Regulierung von Baumängeln in Beweissicherungs- und Klageverfahren)

 

Strafrecht
(Verteidigungen, Führerscheinangelegenheiten, Bußgeldsachen)