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Wir über uns
Rechtsanwältin Annette Reber |
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Fachanwältin für Familienrecht |
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Rechtsanwältin Reber ist seit
dem Jahre 1999 in
unserer Kanzlei tätig. Sie berät und vertritt Sie in allen
Rechtsgebieten. Im Jahre 2003 hat sie die weitere Qualifikation
als Fachanwältin für Familienrecht erworben. Aufgrund ihrer
Spezialisierung verfügt Rechtsanwältin Reber über eine
umfassende und vielschichtige Erfahrung im Familienrecht, die unseren Mandanten zugute kommt. |
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Tätigkeitsschwerpunkte: |
Familienrecht
(Eherecht, Scheidungs- und Scheidungsfolgenrecht; Umgangs-
und Sorgerecht, Unterhaltsrecht, Recht der nicht ehelichen
Lebensgemeinschaft) |
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Erbrecht
(Pflichtanteilsansprüche, Erbauseinandersetzungen,
Testamentsgestaltung und -vollstreckung) |
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Arbeitsrecht:
(Kündigungsschutz, Abfindungen, Lohnzahlungen,
Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung) |
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Allg. Zivilrecht
(Vertragsrecht, Schuldrecht, Mängelgewährleistungsrecht,
Schadensersatzrecht, Reiserecht, Forderungseintreibung) |
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Mietrecht
(Wohnraum- und Gewerberaummietrecht, Beratung und Vertretung im
Zusammenhang mit Kündigungen, Mieterhöhung, Nebenkosten) |
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Baurecht
(Gewährleistung, Minderung, Durchsetzung von
Vergütungsansprüchen, Regulierung von Baumängeln in
Beweissicherungs- und Klageverfahren) |
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Strafrecht
(Verteidigungen, Führerscheinangelegenheiten, Bußgeldsachen)
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